Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige und Besucher*innen unserer Einrichtungen,
Zum Schutz Ihrer Angehörigen bitten wir um Ihr Verständnis und um Mitwirken bei der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen.
Die aktuelle Besucherregelung
- keine Testpflicht mehr für Besucher*innen, aber es gilt FFP2-Masken Pflicht für diese.
- zusätzlich für Einrichtungen im Saarland gilt: wenn jemand positiv ist, darf er/sie die Standorte erst nach Negativ-Testung weiterhin betreten
Generell bitten wir weiterhin darum, bei vorliegender Erkältungssymptomatik zum Schutz der vulnerablen Gruppen von einem Besuch abzusehen.